Mitglied des Vereins kann jeder unbescholtene Angler nach erfolgreichem Abschluß der Fischerprüfung werden, der das elfte Lebensjahr vollendet hat. Es gilt §4 der Vereinssatzung.
Die Anmeldung zur Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Antrag beim Vorsitzenden.
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Beiträge (Angaben in Euro)
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| Aufnahmegebühr Senioren |
60,- |
einmalig ab 01.01.2008 |
| Aufnahmegebühr Jugend |
30,- |
einmalig ab 01.01.2008 |
| Beitrag Senioren |
60,- |
im Jahr |
| Beitrag Junioren |
45,- |
im Jahr |
| Ersatzsumme Gewässerdienst |
30,- |
pro Gewässerdienst |
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