Beitragsordnung 2016

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Beitragsordnung

Beiträge Der Beitrag wird als Jahresbeitrag und als Ersatzsumme für nicht geleisteten Gewässerpflegedienst des Vorjahres erhoben. Er ist eine Bringschuld und bis zum 31.03. des Jahres in einer Summe zu leisten. Bei Neueintritten bestimmt das am Tag des Eintritts erreichte Alter die Beitragsklasse. Während der Mitgliedschaft ist jeweils das am Tag der Beitragsfälligkeit erreichte Alter Grundlage für die Beitragsklasse des folgenden Jahresbeitrags. Es gelten folgende Jahresbeiträge:

Mitglieder m/w (ab 18. Geburtstag) 70,– € Senioren m/w (ab 70. Geburtstag) 30,– € Jugendliche m/w (bis 18. Geburtstag) 50,– € Ruhende Mitgliedschaft für max. 3 Jahre 25,– € Ehrenmitglieder sind Beitragsfrei

Ersatzsumme für nicht geleisteten Gewässerpflegedienst pro Gewässerdienst 30,–€ maximal 90,–€ im Kalenderjahr.

Beitragszahlungen Der fällige Jahresbeitrag und Ersatzsummen für nicht geleisteten Gewässerpflegedienst müssen bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres bezahlt werden. Die geforderte Summe kann vor der Januar Mitgliederversammlung oder vor der Jahreshauptversammlung jeden Jahres in bar gezahlt werden. Nach vollständiger Zahlung erfolgt die Ausgabe der Jahresbeitragsmarke und nach Abgabe der Fangkarte vom Vorjahr, den neuen Fangkarten.

Aufnahmegebühren Die Aufnahmegebühren sind zusammen mit dem zu zahlenden Jahresbeitrag vor dem Eintritt fällig und werden am Aufnahmetermin in bar gezahlt.

Mitglieder m/w (ab 18. Geburtstag) 60,– € Jugendliche m/w (bis 18. Geburtstag) 30,– €

Mitglieder, die in der zweiten Jahreshälfte eintreten, zahlen für das laufende Jahr nur den halben Jahresbeitrag. Mitglieder, die ab dem 1.10. eines Jahres eintreten, zahlen für das laufende Jahr ein Viertel des Jahresbeitrages.

Ehemaligen Mitgliedern, deren Austritt nicht länger als 2 Jahre zurück liegt, wird die halbe Aufnahmegebühr erlassen. Soweit die Fischerprüfung beim WSAV abgelegt worden ist, werden von den Kursgebühren bei Eintritt in den Wandsbeker Sportangler Verein € 30,– auf die Aufnahmegebühren angerechnet.

Wenn aus einer Familie zwei Kinder und mehr dem Verein beitreten, muss für das zweite und jedes weitere Kind keine Aufnahmegebühr bezahlt werden.
Bei Eintritt von Lebenspartnern (z.B. Ehefrauen) unserer Mitglieder wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
Der geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, im Rahmen befristeter Mitgliederwerbeaktionen von den in der Beitragsordnung durch die Hauptversammlung festgelegten Aufnahmegebühren abzuweichen.

12.01.2016

 

 

 

 

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