Gewässerordnung

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Gewässerordnung gültig ab 01.06.2020

1.) An den Pachtgewässern Appelhoffweiher, Kupferteich und Ostendesee gilt das Hamburgische Fischerei und Angelgesetz vom 04.06.2019. Es gelten das Entnahmefenster, die Schonzeiten und die Tageshöchstfangmengen (siehe Anhang).

2,) Das Begehen der Ufer erfolgt auf eigene Gefahr, der Verein übernimmt keine Haftung. Wer Schäden verursacht, wird dafür haftbar gemacht.

3.) Bei der Ausübung des Angeln müssen folgende Papiere mitgeführt werden:

a) Fischereischein mit beigefügter Fischereiabgabe des Kalenderjahres. Gilt für Mitglieder und Anlieger Die Fischereiabgabe gilt für alle Angler/innen, auch für Kinder ohne Fischereischein.

b) Mitgliederausweis mit eingeklebter Beitragsmarke des Jahres vom AV Hamburg, nur für Mitglieder

c) Fischereierlaubnisschein des Jahres vom WSAV, gilt für Mitglieder und Anlieger

4.) Kontrollen sind vorgeschrieben und werden von folgenden Personenkreis durchgeführt:

a) Behördliche Organe (Polizei)

b) Ernannte Fischereiaufseher (Behörde)

c) Mitglieder des amtierenden Vorstandes

Weiterhin ist jedes Mitglied / Anlieger berechtigt, den Fischereierlaubnisschein des Jahres vom WSAV anderer Angler an unseren Gewässern nachzuprüfen. Bei Kontrollen ist nach Aufforderung der Fischereierlaubnisschein vorzuweisen und gegebenenfalls der Fang zu zeigen. Schwarzangler sind sofort der Polizei zu melden. Anschließend ist der Vorstand zu benachrichtigen, der dann weitere Maßnahmen veranlasst..

5.) Kinder und Enkelkinder von Vereinsmitgliedern bis zu einem Alter von 15 Jahren ist es unter Aufsicht des Erziehungsberechtigten Vereinsmitglied gestattet, vom Ufer aus die Vereinsgewässer mit einer Handangel und einen Haken zu beangeln. Das Aufsichtführende Vereinsmitglied trägt die Verantwortung, der Verein übernimmt keine Haftung. Das Mitfahren in den Vereinsbooten von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre ist verboten.

6.) Bei Gewässerverunreinigung oder großem Fischsterben, ist unverzüglich die Polizei und der Vorstand zu benachrichtigen. Wasserproben sind schnellstens sicherzustellen. (mind. 1 Ltr.)

7.) Es sind an unseren Gewässern:, Kupferteich, Ostende See und Appelhoff Weiher 2 Ruten erlaubt, die zu beaufsichtigen und beim Verlassen einzuziehen sind. Das Anfüttern am Appelhoff Weiher ist strengstens verboten. Beim Angeln auf Friedfische dürfen nur Einzelhaken benutzt werden. Nachtangeln ist an allen Gewässern erlaubt. Spinnangeln ist nur im Ostende See, außerhalb der Hecht- und Zanderschonzeit, erlaubt. Es darf dabei mit Zwillings- und Drillingshaken geangelt werden. Alle anderen Arten des Fischfanges sind nicht gestattet.

8.) Das Fangbuch (Fischereierlaubnisschein des WSAV) bezweckt die Kontrolle für den Neubesatz unserer Gewässer und ist gewissenhaft zu führen, damit zu jeder Zeit eine Übersicht möglich ist, welcher Fisch in unseren Gewässern ergänzt werden muss. Neben der Eintragung der Fische ist jeder Besuchstag am Gewässer vor Angelbeginn in das Fangbuch einzutragen, damit ein Hege- und Pflegeplan erstellt werden kann. Das Fangbuch muss jeweils bis zur Januar Mitgliederversammlung beim Gewässerwart vorliegen. Bei Nichtabgabe wird kein neuer Erlaubnisschein ausgegeben und eine Angelsperre von 6 Monaten verhängt. Jedes Mitglied / Anlieger ist verpflichtet, den zum Mitnehmen bestimmten Fisch sofort am Wasser in das Fangbuch einzutragen.

9.) Jedes Mitglied / Anlieger ist verpflichtet, sich bei der Ausübung des Angeln gebührend zu benehmen, damit keine Herabminderung des Angeln hervorgerufen werden kann.

10.) Tier- und Naturschutz muss für jeden Angler/in oberstes Gebot sein. Die Kreatur ist zu achten. Gefangene massige Fische, die zur Mitnahme bestimmt sind, müssen sofort waidgerecht getötet werden. Pflanzen und Tiere, die der Angler nicht kennt, sollen so behandelt werden, als stünden diese unter Artenschutz.

11.) Gastkarten, können wegen der beschränkten Angelmöglichkeiten an unseren Gewässern, nicht ausgegeben werden. Gastkartentausch mit anderen Angelvereinen kann durch ein Vorstandsbeschluss genehmigt werden.

12.) Jeglicher Fischfang an unseren Gewässern ist verboten, wenn auf dem Gewässer ein roter Ball verankert ist. Der jeweilige Grund hierfür wird auf den Versammlungen bekannt gegeben.

13.) Als eine Selbstverständlichkeit setzt die Vereinsführung voraus, dass jedes Mitglied / Anlieger auf die Reinhaltung der Ufer, der Parzellen und Lauben, sowie der Gewässer achtet. Durch gutes Beispiel die Mitbürger auf unseren Verein aufmerksam macht.

14 ) Das Baden im Ostendesee von den Vereinsparzellen aus, ist verboten.

15.) Verstöße gegen die Gewässerordnung werden durch Verwarnungen, Angelverbot, oder in schweren Fällen durch Anzeige und Vereinsausschluss geahndet.

Der Vorstand

 

 

 

 

 

 

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