Mitglied Info

Mitglied im Wandsbeker Sportangler Verein von 1961 e.V.

Mitglied des Vereins kann jeder unbescholtene Angler nach erfolgreichem Abschluß der Fischerprüfung  werden, der das 12. Lebensjahr vollendet hat.  Es gilt §4 der Vereinssatzung.

Die Mitglieder sind berechtigt, die dem Verein zur Verfügung stehenden Gewässer, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften nach den von den Vereinsorganen erlassenen Bedingungen (z. B. Gewässerordnung), zu beangeln und die Vereinseinrichtungen zu benutzen.

Damit der Vereinszweck“ Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ erfüllt werden kann sowie zur Hege und Pflege der Pachtgewässer, sind alle Vereinsmitglieder zum Gewässerpflegedienst verpflichtet. Ausnahmen regelt die Gewässerordnung. Gefordert sind an 3 Tagen im Jahr je 3 Stunden. Bei Nichtleistung des Gewässerdienstes wird eine Ersatzsumme fällig. Die Termine werden rechtzeitig schriftlich vom Vorstand bekannt gegeben.

 

Beiträge (Angaben in Euro)

Aufnahmegebühr Senioren 60,- einmalig
Aufnahmegebühr Jugend 30,- einmalig
Beitrag Senioren 70,- im Jahr
Beitrag Junioren 50,- im Jahr
Ersatzsumme Gewässerdienst 30,- pro Gewässerdienst (3 Stunden)

Die Zahlung der Jahresbeiträge und der möglichen Ersatzsummen erfolgt am Jahresanfang vor den Mitgliederversammlungen im Januar oder Februar. Bei Vorlage des gültigen Fischereischeines werden die Anglererlaubniskarten für die Pachtgewässer vom Wandsbeker Sportangler Verein und des Angelsport Verbandes Hamburg ausgehändigt.

Wenn Sie Mitglied im Wandsbeker Sportangler Verein werden wollen, klicken Sie bitte auf den Menüpunkt „Aufnahme Formular“ und füllen Sie bitte das Antragsformular aus. Der Vorstand wird zeitnah mit Ihnen Konakt aufnehmen.

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