Wenn sich der rote Ball auf einem unserer Vereinsgewässer befindet, ist das Gewässer gesperrt.
Während Vereinsveranstaltungen, Vereinsangeln oder Versammlungen, sind alle Vereinsgewässer gesperrt.
Während der Badesaison müssen beim Angeln vom Boot aus 70 Meter Abstand zur Badeanstalt, außerhalb der Badesaison 30 Meter, eingehalten werden. Es ist nicht gestattet die Sprungtürme zu betreten.
An den Gewässern und auf den Parzellen bitte keine Abfälle liegen lassen.
Bis zur Januar Versammlung eines Jahres muss der Fischerei Erlaubnisschein abgegeben werden, andernfalls erfolgt eine Sperre von 6 Monaten für die Vereinsgewässer.
Beiträge und Ersatzsummen für nicht geleisteten Gewässerdienst müssen bis zum 31.o3. des jeweiligen Jahres bezahlt werden.
Zum Gewässerdienst ist entsprechende Kleidung und Gummistiefel mitzubringen.
Der Gewässerdienst dauert zur Zeit 3 Stunden von 9. 00 bis 12. 00 . Es muss an 3 Gewässerdiensten teilgenommen werden oder die Ersatzsumme von 30 Euro pro fehlenden Gewässerdienst bezahlt werden.
Bitte heben Sie die ausgegebenen Gewässerdienstkarten auf, damit Sie am Jahresende Ihre geleisteten Stunden belegen können.
Mitglieder, die das 65. Lebensjahr erreicht haben, werden im darauffolgenden Jahr vom Gewässerdienst befreit und brauchen dann auch keine Ersatzsumme bezahlen.
Der Beitrag für Mitglieder ab dem 70. Lebensjahr ist auf 30 Euro ermäßigt.
Es wird auf Antrag, mit Begründung, zum Jahresanfang für maximal drei Jahre eine Ruhende Mitgliedschaft angeboten. Es müssen dafür pro Jahr 25 Euro als Beitrag bezahlt werden. Jugendlichen kann nur in Ausnahmefällen für 1 Jahr Ruhende Mitgliedschaft gewährt werden.
Wenn aus einer Familie zwei Kinder dem Verein beitreten, muß für das zweite Kind keine Aufnahmegebühr bezahlt werden. Die Kinder dürfen nicht älter als 14 Jahre sein.
Bei Eintritt von Ehefrauen unserer Mitglieder wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
Wehrpflichtige und Zivildienstleistende werden für 1 Jahr vom Beitrag befreit, wenn sie die Einberufung oder eine andere Bescheinigung vorlegen.
Das in den Vereinslauben abgestellte Angelgerät und sonstige fremde Gerätschaften werden entfernt. Die beiden Lauben dienen nur für die Lagerung von Vereinseigentum.
Das Spinnfischen und das Köderfischangeln ist in der Zeit von 01.02. bis 31.05. nicht erlaubt.