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Parzellenordnung Ostendesee
1) Es gilt das Tierschutzgesetz. Verstöße werden mit Entzug der Angelerlaubnis für ein halbes Jahr geahndet. In den Wiederholungsfall kann das Vereinsmitglied aus den Verein ausgeschlossen werden.
2) Jedes Vereinsmitglied hat seinen Angelplatz sauber zu verlassen und seinen Abfall selbst zu entsorgen.
3) Die Überdachung ist kein Platz wo man sich nach Belieben ausbreiten kann. Wenn er benutzt wird, dann bitte so, dass jeder ohne Probleme hindurchgehen kann.
4) Das Langzeitzelten auf den Parzellen ist verboten. Wenn ein Vereinsmitglied den Angelplatz für längere Zeit verlässt, so muss er seine Angelsachen einpacken und mitnehmen.
5) Die Boote sind nur zum Angeln, zu Kontrollfahrten und Wassermessungen zu benutzen. Nach dem Angeln werden die Boote sauber hinterlassen (eventuell gereinigt). Das Mitfahren von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in den Vereinsbooten ist untersagt.
6) Bei Anwesenheit von Jugendlichen gilt ein Alkoholverbot.
7) Das Baden im Ostendesee von den Vereinsparzellen aus, ist verboten.
Der Vorstand Mai 2020